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Autor Thema: Offizielle Verlautbarung des Grafen von Voranenburg!  (Gelesen 4444 mal)

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Offline Jeremias

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Offizielle Verlautbarung des Grafen von Voranenburg, erster Tag des 8. Monats des Jahres 269 n.J.:


Unter der Custodis aller Götter Engoniens geben wir kund und zu wissen die folgende Proklamation!

Da primo die Fehde mit dem Herzog von Hanekamp nun in ihr zweites Jahr geht, ohne dass der Herzog sich dem Richtspruch der Königin unterwirft und das Volk die Konsequenzen tragen muss,

Da secundam der Herzog von Hanekamp offiziell Angriffe auf die Familie des Grafen gegen jedes geltendes Recht sanktioniert und dabei auch Verstöße gegen das Recht Alamars durch die sogenannte Alamarinquisition verteidigt,

Da tertiam während einer laufenden Fehde durch die Truppen Hanekamps zugelassen wurde, dass Ritter von Stand gemordet wurden,

Und da quartem der Herzog ohne Not und unter Vorbringung falscher Tatsachen der gesamten Grafschaft Voranenburg und dem Haus Voranenburg den Krieg erklärt hat und offen zum Mord an Mitgliedern an der gräflichen Familie aufruft,

verkünden Graf Heinrich und Gräfin Katharina von Voranenburg hiermit folgendes:

Alle Lehenseide und sonstigen Eide an den Herzog von Hanekamp und seine Familie seien aufgelöst!

Jeder Edelmann Hanekamps, der seine Eide auflöst, sei der brüderlichen Verbundenheit und Unterstützung Voranenburgs versichert!

Jedem Adeligen Hanekamps, der seinen Eiden gemäß handelt, sei versichert, dass wir ihn mit der uns möglichen Gnade behandeln werden!

Die sogenannte Alamarinquisition und ihr unrechtmäßiger Anspruch auf Gerichtbarkeit in ganz Hanekamp hat keine Rechte in allen Ländereien Voranenburgs sowie jenen unserer Vasallen! Jedweder Gerichtsspruch durch die Inquisition sei aufgehoben und für unrechtmäßig erklärt! Ein jeder Inquisitor, der die Lehre der Inquisition verbreitet oder Hand an jemanden legt, soll in Ketten gelegt werden oder, so er sich dessen verweigert, wie ein Vogelfreier erschlagen werden!
 
Der Herzog von Hanekamp sowie der Großinquisitor Kelos sollen in Ketten gelegt werden und der gräflichen Gerichtsbarkeit übergeben werden! So diese Personen dies verweigern, sollen sie geschlagen werden, bis sie in Gefangenschaft sind oder des Todes sind!

Jedwede kriegerische Handlung eines Adeligen, ob gebunden durch Eid oder nicht gegen das Haus Voranenburg, die Grafschaft Voranenburg oder einen der Vasallen Voranenburgs, wird in gleicher Weise beantwortet und wir werden ihn gefangengesetzen, so er nicht im Kampfe fällt, bis zur Beendigung aller kriegerischer Handlungen!

So gezeichnet durch seine Erlaucht Heinrich von Voranenburg und ihre Erlaucht Katharina von Voranenburg.