Gastrecht und Waffen in Engonien

Über das Gastrecht

Auch wenn Engonien aus mehreren grundverschiedenen Kulturen besteht, so halten sie doch alle das Gastrecht in Ehren. Das heißt, dass einem Fremden so kein Triftiger Grund dagegenspricht (wie z.B. persönliche Feindschaften o.ä.) Gastrecht gewährt werden muss. Wie das Gastrecht im einzelnen aussieht ist allerdings extrem unterschiedlich. Auf dem weiten Land versteht man darunter in der Regel zumindest Obdach und etwas zu Essen, soweit der Gastgeber etwas entbehren kann. In Städten heißt es simpel nur Schutz hinter den Stadtmauern und sonst nichts mehr. Ein Gastgeber, der das Gastrecht gewährt hat darf sich nicht gegen seinen Gast wenden, sondern muss erst begründet das Gastrecht aufheben, bevor er einen Gast gefangensetzt, o.ä.

Ein Gast muss sich ebenfalls entsprechend seines Gaststatusses verhalten, da er sonst diesen verliert und in den Augen von Menschen und Göttern verdammt ist. Er darf seinen Gastgeben nicht bestehlen oder ihm sonstwie Schaden zufügen, denn sonst ereilt ihn nícht nur die Strafe des Gesetzes, dass er gebrochen hat, sondern auch die Strafe der Götter. Wo ein Dieb sich meist nicht im Geringsten darum schert, ob er ein Gesetz bricht, werden doch alle davor zurückschrecken das heilige Gastrecht zu schänden und stehts nur Leute bestehlen deren Gastrecht sie nicht genießen.

Ein Gast hat ebenfalls die Pflicht, dem Gastgeber bei Schwierigkeiten zur Seite zu stehen. Sein Haus zu verteidigen, falls es angegriffen wird, Feuer zu löschen und dergleichen. Er darf nicht abreisen und sich dieser Verantwortung entziehen, solange, bis die direkte Gefahr für seinen Gastgeber abgewendet ist.

Über das Tragen von Waffen

In Caldrien ist das Tragen von Schwertern dem Adel und deren Knechten vorbehalten. Knappen sind darin nicht eingeschlossen, die dürfen traditionell erst nach ihrem Ritterschlag das Schwert tragen – das somit ein Zeichen des Adels ist. Eingeschlossen sind fremdländische Adlige und Würdenträger. Bürgern und Reisenden ist das Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit und in öffentlichen Räumen nicht gestattet. Der Besitz von Waffen ist diesen Gruppen allerdings nicht verboten. Messer und Werkzeuge zählen nicht als Waffen. Unfreien ist sowohl das Tragen als auch der Besitz von Waffen verboten. Messer und Werkzeuge zählen nicht als Waffen.

In Tangara ist das Tragen von Waffen ab dem bürgerlichen Stand grundsätzlich erlaubt. Unfreien ist sowohl das Tragen als auch der Besitz von Waffen verboten. Messer und Werkzeuge zählen nicht als Waffen.

In Andarra und Silvanaja gibt es keine Regelungen zum Besitz und Tragen von Waffen.